Faz, Google und die digitale Marktwirtschaft

21.04.14

Vor kurzem hat ja im Netz ein offener Brief von Matthias Döpfner an das ach so böse Google die Runde gemacht. Unter anderem Stefan Niggemeier und Thomas Knüwer haben sich mit diesem Brief auseinandergesetzt. Obwohl meine Meinung nicht mehr viel Neues beitragen kann möchte ich trotzdem kurz und stark vereinfacht ein paar Dinge über die digitale Marktwirtschaft klarstellen:

  1. Im Internet (konrekter im WWW) gibt es keine hohen Markteintrittsbarrieren
  2. Jedes Angebot im WWW ist nur eine URL vom Konkurrenzangebot entfernt
  3. Jeder kann eine Alternative zu jedem bereits bestehenden Dienst im WWW aufstellen
  4. Um sich gegen eine etablierte Konkurrenz in einem Markt durchzusetzen bzw. eine Chance zu haben braucht man innovative Ideen, muss billiger sein oder besser
  5. Niemand der milliarden Nutzer im WWW wird gezwungen, bestimmte Dienste in Anspruch zu nehmen. Das geschieht auf freiwilliger Basis. Dazu sei noch einmal Punkt 2 in Erinnerung gerufen
  6. Niemand der millionen Geschäftskunden wird gezwungen, bestimmte Dienste in Anspruch zu nehmen. Das geschieht auf freiwilliger Basis. Dazu sei noch einmal Punkt 2 in Erinnerung gerufen

Welche Schlussfolgerungen können wir also aus den obigen Punkten ziehen? Wenn ich beispielsweise gegen einen großen Konkurrenten wie Google News bestehen will, dann kann ich erst einmal ohne Probleme einen neuen Dienst entwickeln. Dieser neue Dienst ist nur eine URL von Google News entfernt. Die Kernfrage lautet also, wie ich meinen eigenen Dienst im Vergleich zu Google News besser oder innovativer machen kann (Billiger entfällt logischerweise, weil Google News von keinem Marktteilnehmer Geld verlangt). Dazu ist viel Zeit, Fleiß, Arbeit und Herzblut notwendig. So ein Dienst fällt nicht einfach vom Himmel. Das ist leider die Realität, wenn ich viele Jahre zu spät dran bin. Diese Erkenntnis gilt auch für so etwas billiges wie ein Blog wie diesen hier.

Ist mein Konkurrenzdienst online und tatsächlich besser oder innovativer, dann werden die Menschen (und potenziellen Nutzer/Kunden) sicher Notiz davon nehmen und sich das einmal anschauen. Die Frage ist dann, ob sie wieder kommen und irgendwann bleiben. Wenn das nicht der Fall ist, dann habe ich etwas falsch gemacht. Nicht Google News. Google News kann für mein eigenes Versagen nichts. Die sind nicht Schuld, sondern ich alleine. Wieso sollte Google News mir auch helfen, einen meinen Konkurrenzdienst hochzuziehen?

 Bin ich nun kein Startup sondern ein bereits existierendes Unternehmen und gehöre zu einer Branche an, deren Kernkompetenzen nicht in der Entwicklung neuer Webdienste liegt, dann bleiben mir drei Möglichkeiten:

  1. Ich akzeptiere die Situation und mache das Beste daraus, wie zum Beispiel auf einen neuen Konkurrenten hoffen
  2. Ich baue diese Kernkompetenz im Unternehmen auf und entwickle selbst
  3. Ich kaufe diese Kernkompetenz ein und lasse entwickeln

Was ich definitiv nicht machen sollte ist, zur Politik zu rennen und nach Hilfe schreien, weil dieser Schuss ganz schwer nach hinten losgehen kann.

Schauen wir uns dazu kurz das Leistungsschutzrecht an. Die Verlage haben gegen Google News dieses Gesetz in Stellung gebracht, um ihre eigene Position gegenüber diesem Dienst zu stärken. Ironischerweise haben sie damit genau das Gegenteil erreicht, da sie durch diesen politischen Eingriff den Markt für News-Aggregatoren in Deutschland zerstört haben. Wieso? Weil kein neuer Dienst für News-Aggregation in Deutschland mehr entstehen kann. Jedes Startup oder andere Unternehmen, dass sich daran versuchen würde (und versucht hat), würde aufgrund der schwächeren Verhandlungsposition den Verlagen gegenüber mehr oder weniger leergesaugt werden. Keiner will oder kann dieses Risiko eingehen. Auf absehbare Zeit wird es also keine Alternative zu Google News geben und wenn doch, dann wird sie – mal wieder – aus dem Ausland kommen.

Das Leistungsschutzrecht zeigt auch noch wunderbar, wie die von mir oben aufgelisteten Punkte durch politische Entscheidungen und Gesetze ausgehebelt werden können. Wir müssen also gedanklich an jeden einzelnen Punkt folgende Einschränkung anfügen: „es sei denn ein Gesetz verhindert das“.

Tolle Welt.



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